Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemein
1.1 Mit dem Abschluss eines Agenturvertrages mit der “ZeroMedia (Ardian Bajrami)” erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters ZeroMedia verbindlich an.
§ 2 Geltungsbereich
2.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienste von ZeroMedia (Ardian Bajrami) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunden genannt) und die hierüber geschlossenen Verträge. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Die Angebote (Seminare & Dienstleistungen) der Agentur richten sich ausschließlich an Interessenten/Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.3 Sämtliche Leistungen erfolgen uneingeschränkt auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4 Einer Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers/Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, wird schon jetzt widersprochen.
2.5 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGBs. Zur Wirksamkeit solcher Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung der Agentur erforderlich. Erfolgt der Vertragsabschluss per Videoaufzeichnung, so genügt eine mündliche, ausdrückliche Zustimmung von der Agentur.
§ 3 Gegenstand der Leistungen und Erfüllung
3.1 Die Agentur unterstützt ihre Kunden hauptsächlich in den Bereichen Rekrutierung, Positionierung, Zielgruppenanalyse, Erstellung von Stellenanzeigen, Design und Werbetexten, Nutzung von sozialen Netzwerken sowohl organisch als auch durch bezahlte Anzeigen sowie im Vertrieb. Darüber hinaus bietet die Agentur Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, KI-Lösungen, Automatisierungen, Lead-Generierung und Förderungsberatung an. Die Agentur setzt geplante Projekte in den genannten Bereichen um und erbringt Dienstleistungen im Bereich der Personalbeschaffung und anderen oben genannten Bereichen. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für das Erreichen spezifischer Ergebnisse, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart. Bei einem Vertragsabschluss per Videoaufzeichnung genügt eine mündliche, ausdrückliche Vereinbarung der Agentur.
3.2 Die Agentur verpflichtet sich, ihre Dienstleistungen sorgfältig zu erbringen und ist berechtigt, zur Unterstützung Dritte hinzuzuziehen.
3.3 Alle Fristen für die Leistungserbringung durch die Agentur beginnen, erst nach Zahlung der Rechnung und vollständiger Erfüllung aller erforderlichen Mitwirkungspflichten durch den Kunden.
§ 4 Vertragsschluss
4.1 Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kann schriftlich, telefonisch, per Videochat oder mündlich abgeschlossen werden. Auf Wunsch des Kunden wird eine Auftragsbestätigung mit den Details zur Zusammenarbeit erstellt.
4.2 Bei Verträgen, die telefonisch oder per Videochat geschlossen werden, stimmt der Kunde der Aufzeichnung zu. Diese Aufzeichnung dient ausschließlich der Beweis- und Dokumentationszwecken.
4.3 Im Rahmen der Kontaktaufnahme wird dem Kunden vom Anbieter ein Angebot unterbreitet, welches dieser dann annehmen kann.
4.4 Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der Kunde/Interessent eine Rechnung per E-Mail mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung).
§ 5 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
5.1 Vertragslaufzeit wird für die im jeweiligen Hauptvertrag festgelegte Laufzeit geschlossen.
5.2 Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht.
5.3 Das Recht außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
5.4 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt zu diesem Zeitpunkt keine ordnungsgemäße Kündigung, ist der nächstmögliche Kündigungstermin der Ablauf der Frist, die der ursprünglichen Mindestlaufzeit entspricht.
5.5 Die Kündigungsfrist für ordentliche Kündigung beträgt 4 Wochen.
5.6 Der Vertrag hat eine feste Mindestlaufzeit. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht. Eine Pausierung beeinflusst nicht die im Vertrag vereinbarte Vergütung. (maximale Pausierung von 6 Monaten)
§ 6 Mitwirkungs- & Abnahmepflicht des Kunden
6.1 Die Agentur kann ihre Dienstleistungen nur erfolgreich erbringen, wenn der Kunde aktiv mitwirkt und notwendige Informationen oder Ressourcen rechtzeitig bereitstellt. Der Kunde ist daher verpflichtet, an der Umsetzung der vereinbarten Leistungen mitzuwirken.
6.2 Sollte der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, bleibt die Vergütungspflicht davon unberührt. Die Agentur ist berechtigt, das vereinbarte Entgelt in Rechnung zu stellen, sofern sie zur Leistungserbringung bereit war, jedoch aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Kunden daran gehindert wurde.
6.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen sämtliche Leistungen der Agentur auf Basis eines Dienstleistungsvertrags.
6.4 Falls eine Leistung ausnahmsweise unter das Werkvertragsrecht fällt, gilt Folgendes:
6.4.1 Die Agentur kann nach Fertigstellung einzelner (Teil-)Leistungen eine Abnahme durch den Kunden verlangen. Nach Abschluss aller vertraglich vereinbarten Arbeiten ist der Kunde außerdem zur Gesamtabnahme verpflichtet.
6.4.2 Der Kunde hat jede erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel gemäß § 377 UGB schriftlich zu rügen. Erfolgt keine fristgerechte Mängelrüge, verfallen Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz.
6.4.3 Nach der Prüfung muss die Abnahme zeitnah erklärt werden. Erfolgt innerhalb von sieben Tagen keine Rückmeldung oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Das Risiko der Übermittlung trägt der Kunde. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Fristsetzung zur Abnahme aufzufordern.
6.4.4 Falls Uneinigkeit darüber besteht, ob ein Mangel erheblich oder unerheblich ist, wird vor rechtlichen Schritten ein unabhängiger Sachverständiger, benannt von einer Wirtschaftskammer, hinzugezogen. Der Kunde bleibt in jedem Fall zur Vorleistung verpflichtet.
6.5 Die Agentur bietet Beratungen per Videokonferenz an, die zwischen 60 und 240 Minuten dauern. Falls ein Interessent diesen Termin weniger als 24 Stunden vorher absagt, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von €100,- netto fällig – unabhängig vom Grund der Absage.
§ 7 Vergütung, Abrechnung, Zahlungsbedingungen
7.1 Die Abrechnung erfolgt vorab oder bei der Vereinbarung von dauerhafter Betreuung monatlich ab. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung von genutzten Drittanbietern wie bspw. Werbeplattformen – gleich aus welchem Grund – nicht erfolgt, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Anbieters vor.
7.2 Die Vergütung der Agentur wird nach Vertragsabschluss und Rechnungsstellung sofort fällig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Vertragsabschluss per Videoaufzeichnung genügt eine mündliche ausdrückliche Zustimmung der Agentur.
7.3 Der Anbieter ist berechtigt, alle vom Kunden bestellten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Kunde die Ergebnisse dieser Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
7.4 Die bestellten Unterlagen und Dienstleistungen werden erst nach vollständiger Begleichung der übermittelten Rechnung bzw. bei Ratenzahlung der ersten Rate übersandt.
7.5 Für den Fall, dass der Auftraggeber/Kunde/Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist, gilt ergänzend Folgendes: Der Anbieter behält sich das Eigentum an den Unterlagen und Dienstleistungen vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
7.6 Alle angegebenen und mitgeteilten Preise, ob fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Sämtliche Preise verstehen sich in EUR und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.7 Der Käufer/Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer/Dienstleister anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
7.8 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine von der Agentur erteilte SEPA-Einzugsermächtigung bleibt bis auf Widerruf auch für zukünftige Geschäftsverbindungen gültig. Die Agentur ist berechtigt, fällige Forderungen durch den Drittanbieter GoCardless einziehen zu lassen.
7.9 Sollte der Betrag nicht über den Drittanbieter eingezogen werden können, ist der Kunde verpflichtet, diesen innerhalb von sieben Werktagen direkt an die Agentur zu überweisen.
§ 8 Zahlungsverzug, Inkasso
8.1 Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen.
8.2 Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung.
8.3 Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.
8.4 Der Anbieter ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.
8.5 Bei Verzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz zu leisten. Für Mahnungen fällt eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 30,00 netto an.
8.6 Alle Preise verstehen sich in Euro, netto und zuzüglich gesetzlicher Steuer und Abgaben, die vom Kunden zu tragen sind.
8.7 Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist ausgeschlossen, sofern die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht wurden.
8.8 ZeroMedia ist jederzeit berechtigt, (Teil-)Rechnungen zu legen. Fälligkeit tritt 14 Tage nach Rechnungsdatum ein.
8.9 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vertraglich vereinbarten Zahlungen zu leisten, unabhängig von der subjektiven Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen.
§ 9 Gewährleistung & Haftung
9.1 Die Dienstleistungen und Seminare des Anbieters sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt.
9.2 Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte, Unterlagen und umgesetzten Bausteine. Darüber hinaus weist der Anbieter ausdrücklich darauf hin, dass kein Erfolgsversprechen mit dem Abschluss der Seminare und gebuchten Bausteine verbunden ist. Dem Anmelder/Kunden werden die entsprechenden Bausteine im Rahmen der Dienstleistung zur Verfügung gestellt, er ist zur aktiven Mitarbeit und Mitwirkung verpflichtet. Gleichwohl wird durch den Anbieter kein Erfolgsversprechen hinsichtlich der Erreichung der genannten Ziele abgegeben.
9.3 Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
9.4 Der Anbieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt dem Kunden. Der Kunde hält den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Anbieter werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.
9.5 Der Anbieter haftet nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstigen Kooperationspartner des Kunden.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte
10.1 Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Seminarunterlagen verbleiben beim Anbieter/Verkäufer. Dem Kunden/Interessenten ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung.
10.2 Ein Vervielfältigungs-Exemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
§ 11 Erfüllungsort/ Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort und Zahlungsort ist Klagenfurt am Wörthersee.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien einschließlich Scheck- u. Wechselklagen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ist Klagenfurt am Wörthersee. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
11.3 Vor der Einreichung einer Klage, insbesondere im Hinblick auf ein Klauselverstoß oder einer Urheberrechtsverletzung hat der Kunde zunächst den Anbieter zwecks Versuch einer gütlichen Einigung zu kontaktieren.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
12.1 Falls personenbezogene Daten erhoben werden, wird die Agentur die Vertragspartei ausdrücklich darauf hinweisen und deren vorherige Zustimmung einholen. Die Agentur verpflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor zugestimmt. Alle Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden eingehalten.
12.2 Die Agentur weist darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann, weshalb ein absolut fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig garantiert werden kann. In diesem Zusammenhang stellt der Kunde die Agentur von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung frei, es sei denn, die Agentur hat die Verstöße allein zu vertreten.
Damit wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen klar und verständlich formuliert sind und keine Rückverfolgung auf den Originaltext möglich ist.
§ 13 Vertragsanpassungen
13.1 Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, diese AGB, Preise und Leistungen zu ändern.
13.2 Der Anbieter kündigt solche Änderungen textlich mit einer Frist von mindestens 4 Wochen an. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen textlich widerspricht.
§ 14 Widerrufsrecht
14.1 Für den Fall, dass der Kunde/Verbraucher ist, d.h. den Kauf zu Zwecken tätigt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind, hat dieser ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Der Kunde/Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat. Ansonsten gilt kein Widerrufsrecht bei gewerblichen oder selbstständigen Kunden.
14.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde/Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, den Anbieter ZeroMedia – Ardian Bajrami, Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, per E-Mail informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde/Auftraggeber ohne Angabe von Gründen über die Ausübung des Widerrufsrechts den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Kunde/Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, besteht ein Widerrufsrecht nicht
§ 15 Referenzwerbung
15.1 Der Kunde stimmt zu, dass die Agentur den Namen, das Logo und eventuell bereitgestellte Videos des Kunden uneingeschränkt und zeitlich sowie örtlich unbegrenzt auf ihrer Webseite, in ihren Social-Media-Kanälen und in Printmedien verwenden und zu Werbezwecken nutzen darf, um über die erbrachten Leistungen und die Zusammenarbeit zu informieren.
15.2 Für einen Widerruf dieser Zustimmung wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@zeromedia.at
§ 16 Salvatorische Klausel
16.1 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässigerweise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
AGB | Stand (02.01.2024)